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AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGBs

der Privatpraxis Dr. med. Jochen Kolouch
(Auf Basis der Empfehlungen der Landesärztekammer Baden-Württemberg)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nichts Anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen zwischen Arzt und Patienten, bzw. zwischen Arztpraxis und Patienten.
(2) Arzt im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auch die Berufsausübungsgemeinschaft der Praxis.
(3) Sollte der Behandlungsvertrag mit einer anderen Person als dem Patienten abgeschlossen werden, gelten die Regelungen für diese in gleicher Weise.

§ 2 Rechtsverhältnis

Die Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und dem Patienten sind privatrechtlicher Natur.

§ 3 Ärztliche Dokumentation und Datenschutz

(1) Die ärztliche Dokumentation ist Eigentum des Arztes.
(2) Der Patient oder ein von ihm Bevollmächtigter hat Anspruch auf Einsicht in die ärztliche Dokumentation und Anspruch auf Auskunft. Ein Anspruch auf Herausgabe der Originalunterlagen besteht nicht. Auf Verlangen können Kopien der schriftlichen Dokumentation gegen Kostenerstattung überlassen werden.
(3) Abweichen von Abs.2 ist die vorübergehende Überlassung von Originalunterlagen an einem vom Patienten bevollmächtigten Rechtsanwalt möglich, soweit nicht überwiegend Interessen des Arztes entgegenstehen. Vor der Versendung sind die hierdurch entstehenden Auslagen zu erstatten und der Erhalt der Aufzeichnungen zu quittieren. Die Überlassung kann bis zum Ausgleich der Auslagen verweigert werden.
(4) Die Erhebung, Nutzung und Verarbeitung der Daten, einschließlich ihrer Weitergabe erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Regelung, insbesondere der Bestimmung über den Datenschutz, der ärztlichen Schweigepflicht und des Sozialgeheimnisses.

§ 4 Ausfallhonorar

(1) Die vereinbarten Behandlungstermine sind Fixtermine. Die Behandlungszeiten werden allein für den Patienten frei gehalten.
(2) Soweit der Termin durch den Patienten nicht wahrgenommen werden kann, hat dieser die Praxis mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin über die Verhinderung in Kenntnis zu setzen.
(3) Soweit der Patient dem nicht nachkommt, hat er an den Arzt einen angemessenen Betrag (mindestens jedoch 200,00 €) pro ausgefallener Behandlungsstunde als Schadensersatz zu bezahlen.
(4) Der Schadensersatzanspruch entfällt, wenn der Patient nachweislich unverschuldet an der rechtzeitigen Absage oder Wahrnehmung des Termins gehindert war. Dieses ist innerhalb von 7 Werktagen nachzuweisen.
(5) Der entsprechende Schadensersatz ist spätestens nach der gesetzlichen Zahlungsfrist von 30 Tagen zur Zahlung fällig.

§ 5 Zahlungsregelungen

A) Orthopädische Behandlungen
(1) Für die Durchführung der medizinischen Leistungen erhält die Praxis ein Honorar, basierend auf einer GOÄ-Rechnung.
(2) Der Arzt kann vor Behandlungsbeginn die Zahlung eines Vorschusses bis zu 100% der zu erwartenden Kosten verlangen.

(3) Das Honorar ist spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Der Patient wird darauf hingewiesen, dass das Honorar in voller Höhe auch in dem Fall zu zahlen ist, wenn eine private Krankenversicherung, der Beihilfeträger oder andere Kostenträger das Honorar nicht in voller Höher erstatten. Die vorherige Abklärung der Übernahme der Behandlungskosten wurde dem Patienten empfohlen.

(4) Erziehungsberechtigte treten den Forderungen gegen ihre Kinder bei.

B) Ästhetische Behandlungen
(1) Der Patient wird vor Behandlungsbeginn über die zu erwartenden Gesamtkosten informiert.
(2) Der Arzt kann vor Behandlungsbeginn die Zahlung eines Vorschusses bis zu 100% der zu erwartenden Kosten verlangen.
(3) Die Zahlung der Behandlungskosten wird spätestens mit Ende der Behandlungseinheit fällig.

§ 6 Abtretungsverbot

Die Abtretung von rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aus dem Behandlungsverhältnis ist ausgeschlossen, soweit der Arzt dieser nicht vorher zustimmt.

§ 7 Haftungsbeschränkung

(1) Für Schäden an eingebrachten Sachen, die in der Obhut des Patienten bleiben, Verlust von Geld oder Wertsachen haftet die Praxis nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Für Garderobe des Patienten wird keine Haftung übernommen.

§ 8 Schlussbestimmung

Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hierfür unberührt.
Über Änderungen der Adresse und andere für die Abrechnung und die ärztliche Betreuung wichtiger Daten ist die Praxis rechtzeitig zu informieren.

Stand 31.03.2018

 
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